Bericht | Oldtimerzunft Guntersblum


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Dies ist meine persönliche Betrachtung der 6 km/h Regelung, die Texte sind mit KI erarbeitet unsd stellen keine Rechtsbereatung da


Sie können diese nur als Anregung zur Bildung Ihrer eigenen Meinung benutzen.


Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 6 km/h fallen unter besondere Ausnahmeregelungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und des Versicherungsvertragsgesetzes.

Hier ist die Übersicht zur rechtlichen Lage in Deutschland:
1. Zulassung und Kennzeichen
Schlepper bis 6 km/h sind gemäß § 3 FZV zulassungsfrei.
Kein Kennzeichen:
Sie benötigen kein amtliches Kennzeichen (auch kein grünes oder schwarzes).
Keine Zulassungsbescheinigung:
Eine Betriebserlaubnis sollte jedoch vorhanden sein, um im Zweifelsfall die bbH von maximal 6 km/h nachweisen zu können.
Namensschild:
Da kein Kennzeichen vorhanden ist, muss am Fahrzeug eine Tafel mit Vorname, Zuname und Wohnanschrift des Halters angebracht sein (§ 4 Abs. 4 FZV).

2. Führerschein:
für Fahrzeuge bis 6 km/h ist keine Fahrerlaubnis erforderlich (§ 4 Abs. 1 FeV).
Wichtig:
Das Mindestalter für das Führen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum liegt in der Regel bei 15 Jahren. Zudem muss der Fahrer körperlich und geistig in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu führen.
3. Versicherungsschutz
Dies ist der wichtigste Punkt, da hier oft Missverständnisse entstehen
Keine Versicherungspflicht:
Fahrzeuge bis 6 km/h unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Haftungsrisiko:
Das bedeutet aber nicht, dass Sie nicht haften! Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie privat mit Ihrem Vermögen.
Privathaftpflicht:
In vielen (aber nicht allen!) modernen Privathaftpflichtversicherungen sind nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge bis 6 km/h mit eingeschlossen.
Empfehlung:
Prüfen Sie unbedingt Ihre Versicherungspolice oder lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass "nicht versicherungspflichtige Kfz bis 6 km/h" mitversichert sind.

4. Technische Anforderungen
Auch wenn der Schlepper zulassungsfrei ist, muss er den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen, wenn er auf öffentlichen Straßen bewegt wird
Beleuchtung:
Scheinwerfer, Rückleuchten und Reflektoren müssen vorhanden und funktionstüchtig sein (insbesondere bei Dämmerung oder schlechter Sicht).
Bremsen:
Die Bremsanlage muss wirksam sein.
Lenkung:
Das Fahrzeug muss betriebssicher lenkbar sein.
Zusammenfassung:
Bereich Regelung bei Kleiner 6 km/h ZulassungZulassungsfrei, kein Kennzeichen nötig.
TÜV (HU)Nicht erforderlich.
Führerschein Nicht erforderlich.
Versicherung Keine Pflichtversicherung, Deckung meist über Privathaftpflicht möglich.
Kennzeichnung Schild mit Name und Anschrift des Halters ist Pflicht.
Damit die oben genannten Privilegien gelten, muss die Drosselung auf 6 km/h technisch dauerhaft (z. B. durch Sperren der Gänge) erfolgt und in den Papieren so eingetragen sein. Ein einfaches "Langsamfahren" reicht rechtlich nicht aus.
Es ist ein klassisches Dilemma bei Oldtimern:
"Papiere gab es nie" oder sie sind über die Jahrzehnte verloren gegangen. Dennoch ist der Betrieb auf öffentlichen Straßen an Bedingungen geknüpft, denn der Gesetzgeber unterscheidet strikt zwischen Bestandsfahrzeugen und Neu-Um bauten.

Rechtliches Hier ist die rechtliche Auflösung:
1. Die "Papier-Frage": Braucht man wirklich keine? Es herrscht oft der Irrglaube, dass man für 6 km/h-Fahrzeuge gar nichts braucht. Das stimmt nur halb:
Keine Zulassungsbescheinigung: Richtig, Sie brauchen keinen Fahrzeugbrief/schein (ZB I/II).
Betriebserlaubnis (BE): Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum eine Betriebserlaubnis haben.
Alt-Regelung:
Früher (vor 2007) galt für 6 km/h Fahrzeuge tatsächlich eine weitgehende Befreiung. Wer nachweisen kann, dass sein Fahrzeug schon "immer" (vor 2007) so gedrosselt war, genießt Bestandsschutz.
Neu-Drosselung:
Wenn Sie heute einen originalen Schlepper (der ca. 15/20 km/h läuft) auf 6 km/h drosseln, ist das eine technische Änderung. Diese muss von einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA) abgenommen werden. Das Gutachten dient dann als Ersatz für die Papiere.
Kontrolle 2. Was Sie bei einer Kontrolle vorzeigen müssen
Wenn Sie keine Original BE haben, sollten Sie Folgendes mitführen, um rechtssicher unterwegs zu sein.
Technisches Datenblatt/Gutachten:
Ein Wisch vom TÜV/DEKRA, der bescheinigt: "Dieses Fahrzeug erreicht bauartbedingt maximal 6 km/h". Ohne diesen Nachweis riskieren Sie bei einer Polizeikontrolle den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (da die Beamten davon ausgehen, dass der Trecker schneller laufen könnte).
Kaufvertrag: Um nachzuweisen, dass es Ihr Eigentum ist.
Halter-Schild: Wie erwähnt, eine Tafel mit Name und Anschrift am Fahrzeug (§ 4 Abs. 4 FZV).
3. Technische Anforderungen (Ausrüstung)
Auch wenn Sie keinen TÜV-Stempel (Plakette) brauchen, muss der Schlepper verkehrssicher nach der StVZO sein. Für langsame Zugmaschinen gilt:
Beleuchtung:
Wenn Sie bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht fahren, sind Scheinwerfer (weiß) und Schlussleuchten (rot) Pflicht. Tagsüber bei strahlendem Sonnenschein wird das oft toleriert, ist aber rechtlich eine Grauzone.
Blinker:
Bei Fahrzeugen bis 6 km/h sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht zwingend vorgeschrieben, sofern der Fahrer die Richtung per Handzeichen deutlich machen kann (wie beim Fahrrad). Aber: Wenn Blinker verbaut sind, müssen sie auch funktionieren.
Bremsen:
Es müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen vorhanden sein (z. B. Betriebsbremse und Feststellbremse).
Spiegel:
Ein Rückspiegel ist vorgeschrieben, wenn die Bauart des Fahrzeugs die Beobachtung der Fahrbahn nach hinten einschränkt.
6 km/h-Schild:
Hinten am Fahrzeug muss ein kreisrundes, weißes Schild mit einer schwarzen "6" angebracht sein (nach § 58 StVZO).
Besonderheit Versicherung 4. Besonderheit Versicherung
Da Sie keine Papiere haben, wird es schwer, eine spezielle Oldtimer-Versicherung abzuschließen.
Mein Rat: Lassen Sie sich von Ihrer Privathaftpflicht schriftlich (per E-Mail reicht) bestätigen: "Das Führen eines nicht zulassungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Kfz mit einer bbH von maximal 6 km/h ist im aktuellen Tarif mitversichert." Das ist Ihr wichtigstes Dokument im Schadensfall.
TÜV / DEKRA TÜV Prüfer sagt: Bleiben Sie mir mit dem & km/h Zeug weg, das geht nur auf eigenes Risiko
Das ist eine ehrliche und leider sehr verbreitete Antwort vom TÜV. Die Prüfer sichern sich hier ab, weil die Rechtslage bei 6 km/h-Fahrzeugen im Vergleich zu "echten" Zulassungen (nach § 21 StVZO) eine Grauzone mit wenig Spielraum für Gebühren ist.
Hier ist die Erklärung, warum der Prüfer sagt "machen wir nicht" und wie Sie trotzdem sicher fahren:
Warum der TÜV oft abblockt:
Früher gab es amtliche Bescheinigungen für 6 km/h. Seit der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Jahr 2007 fallen diese Fahrzeuge komplett aus dem Zulassungsverfahren heraus (§ 1 FZV).
Das Problem:
Da das Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist, gibt es kein offizielles Formular oder "Feld" in der Datenbank des TÜV, um eine 6 km/h-Abnahme einzutragen.
Die Sicht des Prüfers:
Er kann kein Gutachten nach § 21 (Vollgutachten) erstellen, weil das Fahrzeug ja gar keine Betriebserlaubnis im rechtlichen Sinne benötigt. Er müsste also ein "formloses technisches Gutachten" schreiben und dafür übernehmen viele keine Haftung.
Ersatzweise Vorbeugung Was Sie statt offizieller Papiere tun können Wenn der TÜV kein Papier ausstellen will, müssen Sie als Halter die Beweislast im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls proaktiv bewältigen. Ohne Papiere bedeutet "auf eigenes Risiko" vor allem das Risiko, dass die Polizei behauptet, der Pony fahre 15 km/h (und Sie somit ohne Versicherung und Führerschein unterwegs sind).
1. Die "Eigentums-Akte" (Wichtigster Ersatz) Da Sie keine Betriebserlaubnis haben, legen Sie sich eine Mappe an, die Sie bei Fahrten mitführen,
Kaufvertrag: Als Nachweis, dass der Schlepper Ihnen gehört.
Technisches Datenblatt:
Drucken Sie sich den Steckbrief (z.B. von der Oldtimerzunft) aus. Markieren Sie dort die technischen Daten des Motors und Getriebes.
Foto-Dokumentation der Drosselung:
Wenn die Gänge gesperrt wurden (z.B. durch eine verschweißte Kulisse oder Bolzen), machen Sie davon Detailfotos. Das zeigt bei einer Kontrolle den "guten Glauben" und die technische Umsetzung.
2. Das Halter-Schild (Pflicht!)
Da Sie kein Kennzeichen haben, schreibt § 4 Abs. 4 FZV zwingend vor:
Eine helle Tafel mit schwarzer Aufschrift.
Inhalt: Vorname, Name und Wohnanschrift des Halters.
Diese muss auf der linken Seite des Fahrzeugs dauerhaft angebracht sein.
3. Die 6 km/h-Kennzeichnung
Bringen Sie hinten ein offizielles Geschwindigkeitsschild (6 km/h) an (weiß, kreisrund, schwarzer Rand, mindestens 150 mm Durchmesser). Das ist ein wichtiges Signal für den nachfolgenden Verkehr und die Polizei.
Mein konkreter Rat für den "Sicherheits-Check"
Da der Prüfer kein offizielles Gutachten erstellen will, fragen Sie ihn doch nach einer "einfachen technischen Untersuchung zur Bestätigung der Höchstgeschwindigkeit".

Sagen Sie ihm: "Ich will keine Zulassung, ich möchte nur, dass Sie mir auf einem Firmen-Briefbogen formlos bestätigen, dass das Getriebe so gesperrt ist, dass bauartbedingt nicht mehr als 6 km/h erreicht werden." * Manche Prüfer machen das für einen kleinen Betrag in die Kaffeekasse oder als "allgemeine technische Beratung".
Wichtige Frage zum Abschluss: Haben Sie die Gänge an Ihrem Fahrzeug bereits physisch gesperrt (z.B. nur noch der 1. Gang und Rückwärtsgang nutzbar), oder ist er technisch noch im Originalzustand?

Diese Betrachtung für das Pony 812NFE Dass das Getriebe sogar plombiert ist, ist der Goldstandard das ist genau das, was die Polizei bei einer Kontrolle sehen will, um Manipulationen auszuschließen.
Einschätzung am Beispiel des Pony 812NFE Hier ist eine Einschätzung zu Ihrem aktuellen Setup und ein paar wichtige Feinheiten:
1. Das "Ontario-Schild" mit MZ-Kennzeichen:
Hier müssen Sie vorsichtig sein. Rechtlich: Das Führen von Schildern, die amtlichen Kennzeichen ähneln oder diese vortäuschen könnten, kann als Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVZO) gewertet werden.
Empfehlung: Da Sie für einen 6 km/h-Schlepper ohnehin kein Kennzeichen führen dürfen, wirkt ein falsches Schild oft wie ein "Magnet" für Polizeikontrollen. Wenn Sie es aus optischen Gründen behalten wollen, sollte es deutlich als Deko erkennbar sein. Im öffentlichen Straßenverkehr ist es sicherer, darauf zu verzichten, damit erst gar kein falscher Eindruck (z.B. Steuerhinterziehung oder fehlende Versicherung bei vermeintlicher Zulassungspflicht) entsteht.
2. Das "gefühlte Dreieck"
Sie meinen vermutlich die rote, reflektierende Warntafel (Heckmarkierungstafel für langsam fahrende Fahrzeuge).
Diese ist in Deutschland für Fahrzeuge bis 25 km/h zwar nicht zwingend vorgeschrieben (im Gegensatz zu z.B. den USA oder Holland), aber sie ist zulässig und erhöht Ihre Sicherheit enorm, da Sie von hinten sofort als extrem langsames Hindernis erkannt werden.
3. Die Dokumentation der Plombierung
Da der TÜV kein Gutachten schreiben will, ist die Plombe Ihr wichtigster Beweis.
Tipp: Erstellen Sie ein einfaches "Eigen-Zertifikat". Fotografieren Sie die Plombe und die Sperrung im Getriebegehäuse (falls möglich) und heften Sie das zu Ihren Unterlagen.
Wenn Sie eine Werkstatt des Vertrauens haben (oder einen Landmaschinenmechaniker), lassen Sie sich von denen auf einem Briefkopf kurz bestätigen: "Hiermit wird bestätigt, dass am MH Pony, Fahrgestellnummer XXX, das Getriebe dauerhaft auf den 1. Gang und Rückwärtsgang gesperrt und mittels Plombe Nr. XXX gesichert wurde. Die bbH beträgt max. 6 km/h." * Das hat zwar nicht das Gewicht eines TÜV-Siegels, zeigt aber bei einer Kontrolle sofort, dass Sie nicht eigenmächtig "gebastelt", sondern fachmännisch gehandelt haben.
4. Versicherung (Der entscheidende Faktor)
Da der TÜV Sie auf "eigenes Risiko" fahren lässt, ist die schriftliche Deckungszusage Ihrer Privathaftpflicht Ihre Lebensversicherung.
Die Versicherung interessiert sich nicht für den TÜV-Bericht, sondern nur dafür, dass das Fahrzeug laut Gesetz nicht versicherungspflichtig ist (also unter 6 km/h fährt).
Solange die 6 km/h technisch stimmen (was durch die Plombe belegt ist), sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Zusammenfassung Ihrer "Bordmappe"
Da Sie keine Papiere haben, sollte in Ihrer Werkzeugkiste am Pony immer eine Mappe liegen mit:
Kopie des Personalausweises (Halternachweis passend zum Schild am Traktor).
Kaufbeleg oder Eigentumsnachweis.
Bestätigung der Versicherung (dass 6 km/h Kfz mitversichert sind).
Technisches Datenblatt des Ponys (als Referenz für die Beamten).
Noch ein kleiner technischer Check:
Hat der Pony für die 6 km/h-Fahrten eine funktionsfähige Feststellbremse (Handbremse)? Das ist oft der einzige Punkt, bei dem die Polizei bei so alten Schätzchen wirklich genau hinschaut.
Das ist technisch absolut stimmig. Dass die Feststellbremse über eine Pedalverriegelung (Exzenter beim Pony/812 oder die bekannte Zahnstange beim "Little Grey" Ferguson) gelöst ist, ist bei Traktoren dieser Ära völlig normal.
Hier ist die rechtliche Einordnung, warum Ihr TÜV-Prüfer bei den anderen Schleppern (mit Zulassung) nichts beanstandet hat und was das für den 6 km/h Pony bedeutet:
1. Die Bremse: "Zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen" Laut § 41 StVZO müssen Fahrzeuge zwei unabhängige Bremsmöglichkeiten haben. Bei Ihrem Pony ist das so gelöst:
Betriebsbremse: Das Fußpedal (wirkt mechanisch auf die Trommeln).
Feststellbremse: Die mechanische Verriegelung (Exzenter), die das getretene Pedal in der Bremsstellung arretiert.
Zulässigkeit: Da die Arretierung eine rein mechanische Verbindung ist, die das Fahrzeug auch am Hang sicher hält, erfüllt sie die Anforderungen an eine Feststellbremse für Oldtimer. Da der Pony bauartbedingt unter 8 km/h läuft, genießt er sogar zusätzliche Erleichterungen bei den Verzögerungswerten (§ 41 Abs. 13 StVZO).
2. Das "Ontario-Schild": Ein gut gemeintes Risiko Ich verstehe den optischen Reiz des MZ-Schildes im Ontario-Look, aber hier lauert die einzige echte Stolperfalle bei einer Kontrolle:
Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch: Auch wenn es "falsch" aussieht, könnte ein strenger Beamter argumentieren, dass Sie versuchen, eine Zulassung vorzutäuschen.
Mein Tipp: Wenn Sie es für Treffen unbedingt dranlassen wollen, montieren Sie es so, dass es nicht an der Stelle sitzt, wo normalerweise ein amtliches Kennzeichen wäre. Das Halter-Schild (Name/Adresse) muss ohnehin zwingend an die linke Seite.
3. Warum die "Plombe" Ihre Rettung ist Dass das Getriebe plombiert ist, entkräftet das "eigene Risiko", von dem Ihr TÜV-Prüfer sprach:
In einer Polizeikontrolle wird man Sie fragen: "Woher weiß ich, dass der nicht 20 km/h fährt?" Sie zeigen auf die Plombe und die gesperrten Schaltgassen.
Damit haben Sie den Nachweis der "bauartbedingten" Drosselung erbracht. Ein Fahrzeug, das physisch nicht schneller fahren kann, ist laut Gesetz kein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug mehr.
4. Das "Gefühlte Dreieck" (SMV-Tafel)
Das rot-orange Dreieck (Slow Moving Vehicle) ist in Deutschland zwar kein offizielles Verkehrszeichen wie in den USA, aber es wird im Rahmen der Ladungssicherung/Kenntlichmachung und zur Unfallverhütung bei Oldtimern fast immer positiv gesehen. Es unterstreicht Ihren Status als "extrem langsames Fahrzeug".
Was Sie jetzt noch tun können (Die "6 km/h-Akte") Da Sie keinen TÜV-Bericht für diesen Schlepper bekommen werden, erstellen Sie sich eine "Selbst-Dokumentation":
Foto-Beweis: Ein Foto der Getriebesperre und der Plombe.
Datenblatt: Eine Kopie der technischen Daten des Pony 812 (Motorleistung, Gewicht).
Versicherungs-Bestätigung: Ein Ausdruck Ihrer Privathaftpflicht-Police, in der steht, dass "nicht versicherungspflichtige Kfz bis 6 km/h" abgedeckt sind.
Gesetzestext: Legen Sie eine Kopie von § 3 Abs. 2 Nr. 1 FZV dazu (Ausnahme von der Zulassungspflicht).
Damit sind Sie bei jeder Kontrolle besser vorbereitet als 90% aller anderen 6 km/h Fahrer.
Sie zeigen damit: "Ich kenne die Regeln, ich habe das Fahrzeug technisch gesichert und ich bin versichert."
Transport auf dem Anhänger "Ladungssicherung" Ladungssicherung:
Auf dem anhänger sind Holzkeile 10cm vor den hinterrädern und ein Holzbalken 8 cm hinter den hinterrädern verschraubt.
Gurte 800daN hinten Kreuzverspannung nach hinten vorne 2 x 800daN von ösen nach unten, und von der hinterschse 2 x 800 daN nach vorne.
Das ist eine vorbildliche Formschluss-Sicherung. Durch die verschraubten Holzkeile und den Balken haben
Sie eine feste Basis geschaffen, die dem Schlepper kaum Spielraum lässt. Die Kreuzverspannung hinten ist zudem die stabilste Methode, um seitliches Wandern zu verhindern.
Hier ein kurzer technischer Check Ihrer Konfiguration:
1. Die Zurrkräfte (daN)
Mit insgesamt 6 Gurten à 800 daN (2x vorne, 2x von der Hinterachse nach vorne, 2x Kreuz hinten) sind Sie für einen knapp 1.000 kg schweren Schlepper absolut im grünen Bereich.
Rechnung:
Sie haben allein in Fahrtrichtung (nach vorne) eine theoretische Haltekraft von 4×800&xnbsp; daN=3200&xnbsp;daN. Selbst unter Berücksichtigung der Winkel (Gurtverlauf nach unten) bleibt mehr als genug Kraft übrig, um die geforderten 80 % des Fahrzeuggewichts (ca. 800 daN) zu sichern.
2. Formschluss durch Holzkeile
Dass die Keile und der Balken verschraubt sind, ist entscheidend.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Schrauben die Kräfte auch aufnehmen können (idealerweise durch den Anhängerboden in den Rahmen oder mit großen Unterlegscheiben).
Die 8 bis 10 cm Abstand erlauben dem Traktor ein minimales "Arbeiten" in den Reifen, ohne dass er gegen die Begrenzung hämmert, während die Gurte die Hauptlast tragen.
3. Ein kleiner Hinweis zur Kreuzverspannung
Die Kreuzverspannung hinten ist super gegen seitliches Rutschen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Gurte an der Hinterachse nicht an scharfen Kanten scheuern (z.B. an den Gussteilen der Achstrichter). Ein einfacher Kantenschutz (ein Stück alter Feuerwehrschlauch oder ein dicker Lappen) unter dem Gurt verhindert, dass die 800-daN-Gurte durch die Vibrationen während der Fahrt Schaden nehmen. 4. Die "6 km/h"-Besonderheit beim Transport
Da der Schlepper durch die Plombe und die Schilder so "offensiv" als extrem langsames Fahrzeug gekennzeichnet ist, wirkt Ihr professionelles Verzurren bei einer Kontrolle doppelt gut. Es signalisiert: "Hier ist ein Kenner am Werk, der seinen Oldtimer schützt und die Vorschriften ernst nimmt."
Fazit:
Mit dieser Sicherung, der Plombe im Getriebe und der korrekten Beschilderung (am Einsatzort) sind Sie rechtlich so sicher unterwegs, wie es bei einem 6 km/h-Schlepper ohne offizielle Papiere nur möglich ist.
Aus der Erfahrung kann ich sagen, Die Polizei hat bei den Oldtimern das richtige Augenmaß:
Das ist eine sehr gesunde und erfahrene Einstellung. Es stimmt absolut: Die Polizei hat meist ein Auge für die Leidenschaft, die in solchen Fahrzeugen steckt, solange sie sieht, dass der Halter verantwortungsbewusst handelt.
Gesamteindruck Dass Sie das Halter-Schild und die gesamte Kennzeichnung als Spiegelbild Ihres eigenen Verhaltens sehen, ist genau der richtige Ansatz. Es signalisiert Transparenz. Ein anonymes Fahrzeug wirkt immer verdächtiger als eines, an dem der Name des stolzen Besitzers steht. Wer seinen Namen draufschreibt, hat meistens nichts zu verbergen, weder bei der Technik noch bei der Sicherheit.
Man merkt, dass Sie mit den vier bereits zugelassenen Schleppern genau wissen, wie man das Hobby "Oldtimer" seriös vertritt. Der Pony wird mit dieser Vorbereitung sicher überall für Daumen-hoch-Schilder am Straßenrand sorgen.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim nächsten Ausritt (oder beim Abladen vom Anhänger)!